Lemmier Mitte
Hier trifft sich Lemmie

Richtlinien über die Benutzung des
Dorfgemeinschaftshauses Lemmie - "Lemmier Mitte"

I.
Allgemeines

1. Die Vergabe des Dorfgemeinschaftsraumes in Lemmie erfolgt in Übereinstimmung mit den Rahmenrichtlinien der Stadt Gehrden vom 01.Februar 2017.
Betreiber des Dorfgemeinschaftsraumes ist der Trägerverein Lemmier Mitte e.V.

2. Der Raum wird bevorzugt dem Ortsrat, den Vereinen und Initiativen aus Lemmie für ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt Dies gilt auch für Wahlen, Erörterungstermine, die Gehrden betreffen, Veranstaltungen der Stadt Gehrden.
Beispiele für Initiativen:
- der Lemmier Chor
- eine sich regelmäßig treffende Fitness-Gruppe
- eine sich regelmäßig treffende Eltern-Kind-Gruppe

3. Anderen Benutzern kann der Raum nur überlassen werden, wenn dieses ohne Beeinträchtigung der unter 2. genannten Gruppen möglich ist. Als „andere Benutzer" können alle Personen angesehen werden, die ein begründetes Interesse an der Benutzung des Raumes glaubhaft machen.

4. Bei der Überlassung des Raumes für Veranstaltungen von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für die in der Ordnung festgelegten Regeln übernehmen. Er verpflichtet sich, während der gesamten Zeit der Vorbereitung der Veranstaltung, der Durchführung und der anschließenden Reinigungsarbeiten anwesend zu sein und ist im Vorfeld namentlich zu benennen.

5. Die Vergabe an Nicht-Gehrdener ist ausnahmsweise möglich.

6. Die Vergabe erfolgt durch den Verein Lemmier Mitte im Regelfall in der Reihenfolge der Anmeldungen entsprechend dieser Ordnung. Der Vereinsvorstand entscheidet im Einzelfall über die Vergabe.

7. Der Benutzer erklärt sein Einverständnis mit dieser Ordnung durch seine Unterschrift. Erst danach wird ihm der Schlüssel ausgehändigt.

II.
Ordnungsregeln

1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

2. In den Räumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot.

3. Für die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche gilt das Jugendschutzgesetz.

4. Die Benutzung ist im Regelfall bis 22.00 Uhr gestattet. Ausnahmen sind mit dem Trägerverein abzustimmen. Von 22:00 – 06:00 Uhr sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Nachtruhe einzuhalten. Ebenso sind nachbarschaftsrechtliche Regelungen zur Durchführung von Festen und Feiern einzuhalten.

5. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass nicht mehr Lichtquellen als erforderlich eingeschaltet sind.

6. Die Benutzer stellen nach Beendigung der Veranstaltung die ursprüngliche Möbelaufstellung wieder her.

7. Bei Verstoß gegen diese Ordnungsregeln kann die Benutzungserlaubnis entzogen werden.

8. Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur inhaltlichen Gestaltung der Veranstaltungen (z. B. GEMA-Genehmigungen) sind die Benutzer selbst verantwortlich.

9. Flucht- und Rettungswege sind generell freizuhalten.

lll.
Haftung

1. Der Verein Lemmier Mitte und die Stadt Gehrden als Eigentümer haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses entstehen.  Ebenso entfällt jegliche Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe und Wertgegenständen.

2. Die Benutzer haften für alle durch die Benutzung entstehenden Beschädigungen amGebäude, an Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

3. Die Benutzer verpflichten sich, den Verein Lemmier Mitte von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der vom Benutzer verursachten Schäden geltend gemacht werden.

4. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Verein Lemmier Mitte vertreten durch durch seinen Vorstand zu melden. Kontakte werden jeweils zur Vergabe der Räume benannt.

lV.
Reinigung

1. Die Reinigung des Raumes und der Toiletten wird im Regelfall von den Benutzern durchgeführt.
Dabei sind folgende Arbeiten vorzunehmen:
- Fegen und Wischen des Gemeinschaftsraumes, der Küche und des Flures,
- Abwaschen und Abtrocknen des benutzten Besteckes und Geschirrs,
- Säubern der Toiletten im normalen Umfang,
- ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle.
Im Einvernehmen mit dem Vermieter kann eine andere Regelung getroffen werden.

2. Von den Benutzern wird eine Kaution in Höhe von 100,-- € verlangt, die nach ordnungsgemäßer Endabnahme erstattet wird. Die Kaution kann aufgrund einer Entscheidung des Vereinsvorstandes erlassen werden.

V.
Gebühren

1. Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsraumes für private und kommerzielle Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen wird von der Stadt Gehrden eine Gebühr wie folgt erhoben:
a. an einen Mieter mit Wohnsitz außerhalb Gehrdens                                                     € 150,00
b. an einen Mieter mit Wohnsitz innerhalb Gehrdens                                                      € 100,00
c. an einen Mieter mit Wohnsitz innerhalb von Gehrden, der zum
Zeitpunkt der Anmietung Mitglied des Vereins Lemmier Mitte ist.                                 € 64,00
d. an einen Mieter mit Wohnsitz in Lemmie der einen Kindergeburtstag
im DGH ausrichten möchte.                                                                                                   € 50,00

2. Der Verein Lemmier Mitte und die Stadt Gehrden behält sich vor,
- die Gebühren (z.B. bei kommerziellen Veranstaltungen) zu erhöhen,
- die Gebühren zu ermäßigen oder zu erlassen, wenn die Veranstaltungen z.B.
sozialen oder kulturellen Zwecken dienen.
Die Entscheidung über die Erhöhung / Ermäßigung bzw. das Erlassen des Benutzungsentgeltes trifft der Verein Lemmier Mitte in Absprache mit dem Ortsrat.

4. Die unter den Punkten Gebühren beziehen sich jeweils auf angefangene 24 Stunden.

Vl.
Inkrafttreten

Die Rahmenrichtlinien treten am 15.10.2024 in Kraft.
Gehrden, den 15.10.2024

Der Vorstand von Lemmie Mitte e.V.

Downloads

Richtlinien zur Nutzung


Einwilligungserklärung zu den Richtlinien für Vereine, Initiativen, Organe


Einwilligungserklärung zu den Richtlinien für Privat


Checkliste: was ist vor, während und nach einer Veranstaltung zu erledigen